Steuerliche Neuerungen 2026

2026

Steuerliche Neuerungen 2026

Neuerungen 2026
  • Das Steuerjahr 2026 bringt in Österreich einige wichtige Änderungen mit sich, die sowohl Ihr Portemonnaie als auch Ihre betriebliche Planung betreffen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst.

Das ändert sich 2026 für Sie:

  • Anpassung der Kalten Progression: Die Tarifstufen der Einkommensteuer werden 2026 erneut angehoben, allerdings nur zu zwei Dritteln der Inflationsrate (ca. 1,73 %). Das bedeutet, die Grenze für das steuerfreie Einkommen steigt auf € 13539.
  • Kürzung bei Überstunden: Die steuerliche Begünstigung für Überstunden wird wieder reduziert. Ab 2026 sind nur noch Zuschläge für 10 Überstunden (bis maximal 120 € monatlich) steuerfrei.
  • Geringfügigkeitsgrenze eingefroren: Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 bei 551,10 € pro Monat fixiert (keine Valorisierung). Zudem wird der Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit stark eingeschränkt.
  • Basispauschalierung für Unternehmer: Eine gute Nachricht für kleine Betriebe – der Pauschalsatz für Betriebsausgaben steigt ab 2026 auf 15 % (Umsatzgrenze bis 420.000 €).
  • Aus für SV-Bonus für arbeitende Pensionisten: Die Übernahme der Pensionsversicherungsbeiträge durch den Bund für erwerbstätige Pensionisten entfällt.

Warum wir jetzt aktiv werden sollten

Da die Inflationsanpassung 2026 geringer ausfällt als in den Vorjahren und einige Boni wegfallen, ist eine präzise Gewinnprognose wichtiger denn je. Wir prüfen für Sie, wie sich diese Neuerungen auf Ihre Steuerlast auswirken und wo wir gegensteuern können.

Sozialversicherung und Steuern

Sozialversicherung und Steuern

Gemeinsam werden wir das schon schaukeln!

In der Welt der Zahlen und Paragrafen verliert man leicht den Überblick. Besonders das Zusammenspiel von Sozialversicherung und Steuern ist für Gewerbetreibende ein entscheidender Hebel für den wirtschaftlichen Erfolg.

Warum der richtige Zeitpunkt zählt

Die Beiträge zur gewerblichen Sozialversicherung (SVS) sind nicht nur eine Notwendigkeit, sondern beeinflussen direkt Ihr Betriebsergebnis. Da diese Beiträge als Betriebsausgabe gelten, mindern sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn.

Hier liegt Ihre Chance zur Optimierung:

  • Vorausschauende Planung: Durch eine rechtzeitige Berechnung Ihres vorläufigen Gewinns können wir gemeinsam abschätzen, wie hoch Ihre Steuerbelastung ausfallen wird.
  • Steuerliche Gestaltung: Werden hohe Gewinne frühzeitig erkannt, lassen sich durch gezielte Anpassungen der Beitragsgrundlage oder Investitionen teure Nachzahlungen vermeiden und die Steuerlast senken.

Wir behalten den Durchblick für Sie

Überlassen Sie Ihre Liquidität nicht dem Zufall. Mit einer fundierten Prognose stellen wir sicher, dass Sie weder von der Sozialversicherung noch vom Finanzamt kalt erwischt werden.

(Link zur SVS)