Aktivitätsfreibetrag ab 2027 – steuerfrei dazuverdienen in der Pension
Neuerungen 2027
Ab 1. Jänner 2027 wird das Weiterarbeiten im Pensionsalter steuerlich attraktiver. Mit dem neuen Aktivitätsfreibetrag können Pensionistinnen und Pensionisten, die weiterhin beruflich tätig sind, bis zu 1.250 Euro monatlich bzw. 15.000 Euro jährlich steuerfrei dazuverdienen.
Die Begünstigung gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für selbstständig Erwerbstätige.
Wer kann den Aktivitätsfreibetrag nutzen?
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht wurde und weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Begünstigt sind Personen, die ihren Pensionsantritt aufschieben und weiterarbeiten, sowie Personen, die bereits eine Alterspension beziehen und zusätzlich beruflich tätig sind.
Für Pensionsbezieher gelten zusätzliche Voraussetzungen hinsichtlich der erforderlichen Versicherungszeiten.
Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Der Aktivitätsfreibetrag beträgt maximal 1.250 Euro pro Monat. Dieser Betrag bleibt bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit.
Beispiel: Ein Pensionist arbeitet weiterhin und verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Davon können künftig 1.250 Euro steuerfrei bleiben. Lediglich die verbleibenden 750 Euro sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von der individuellen Einkommenssituation ab.
Die Pension selbst bleibt weiterhin steuerpflichtig.
Auch Erleichterungen bei der Sozialversicherung
Zusätzlich zur steuerlichen Begünstigung sind ab 2027 Erleichterungen bei den Pensionsversicherungsbeiträgen vorgesehen. Dadurch kann sich das Nettoeinkommen bei einer Weiterbeschäftigung im Pensionsalter zusätzlich erhöhen.
Wie wird der Freibetrag berücksichtigt?
Bei Arbeitnehmern kann der Aktivitätsfreibetrag bereits im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden, sofern die erforderlichen Nachweise vorliegen.
Selbstständig Erwerbstätige machen den Freibetrag im Rahmen ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend.
Unser Tipp:
Wer bereits eine Alterspension bezieht oder demnächst das Regelpensionsalter erreicht und weiterhin arbeiten möchte, sollte die neuen Begünstigungen rechtzeitig prüfen.
Der Aktivitätsfreibetrag kann das Weiterarbeiten in der Pension ab 2027 finanziell deutlich attraktiver machen. Ob und in welcher Höhe die Begünstigung tatsächlich zusteht, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab.
